Ethik-Kanal

Wenn Sie Informationen oder den begründeten Verdacht haben, dass in unserer Organisation ein Verstoß stattgefunden hat oder stattfinden könnte, teilen Sie uns bitte alle Informationen darüber.

Wenn Sie unseren Ethik-Kanal nutzen, werden unsere Experten die Richtigkeit der Behauptungen prüfen und alle notwendigen Untersuchungen durchführen, um den gemeldeten Verstoß zu klären.

Der Ethik-Kanal unterliegt den folgenden Regeln, denen der Hinweisgeber mit der Einreichung seines Berichts zustimmt.

  • Sein Zweck besteht darin, die Meldung von Verstößen zu ermöglichen, die innerhalb des Unternehmens begangen wurden oder begangen werden könnten, wobei unter einem Verstoß jede Handlung zu verstehen ist, die gegen das Gesetz, interne Richtlinien oder gesellschaftlich akzeptierte Praktiken verstößt. Jede andere Verwendung ist untersagt.
  • Die Einreichung einer Meldung leitet einen Untersuchungsprozess ein, weshalb sich der Hinweisgeber verpflichtet, wahrheitsgemäße Informationen oder Informationen auf der Grundlage vernünftiger Beweise zu liefern. Meldungen, die offensichtlich falsch, unbegründet oder unmöglich sind, werden automatisch abgewiesen.
  • Wiederholte Meldungen, die keine neuen Informationen oder Beweise enthalten, werden nicht akzeptiert.
  • Wenn Hinweise auf eine Straftat festgestellt werden, wird das interne Verfahren ausgesetzt und die zuständigen Behörden werden informiert.
  • Der Beschwerdeführer kann alle Informationen bereitstellen, die er für relevant hält, wobei stets die Grundrechte der betroffenen Personen zu achten sind. Alle Beweise, die unter Verletzung dieser Rechte erlangt wurden, werden verworfen und nicht berücksichtigt.
  • Die Untersuchung wird von einer unparteiischen Person oder Stelle durchgeführt, die von der Einrichtung benannt wird und die vom Beschwerdeführer zusätzliche Informationen anfordern kann.
  • Nach Abschluss der Untersuchung wird eine Erklärung zu den Sachverhalten abgegeben und gegebenenfalls Empfehlungen ausgesprochen, um ähnliche Situationen zu vermeiden, ohne dass dies eine endgültige Feststellung eines Verstoßes impliziert. Die Einrichtung kann auch empfehlen, die Angelegenheit an die Behörden weiterzuleiten.
  • Gegen endgültige Entscheidungen kann kein Rechtsmittel eingelegt werden, es können jedoch neue Mitteilungen eingereicht werden, wenn zusätzliche Beweise vorgelegt werden.
  • Die Einrichtung trifft innerhalb einer Frist von höchstens drei Monaten eine Entscheidung und informiert den Beschwerdeführer über die relevanten Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Fall.